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Standards
Zielgruppe
Kinder und Jugendliche mit Verhaltensauffälligkeiten, Lerndefiziten, Vorliegen einer seelischen Behinderung oder von solcher bedroht sein, Störungen im sozial-emotionalen Bereich, Bindungsstörungen, Störungen im Bereich der Wahrnehmung bzw. bei Bedarf eine weitere Unterbringung nach § 19 KJHG. Jugendliche aus den vorlaufenden Einrichtungen, die den Bertreuungsformen entwachsen sind und ein stärker auf Verselbständigung ausgerichtetes Umfeld benötigen. Kinder und Jugendliche aus anderen Einrichtungen der Jugendhilfe bei denen ein Wechsel aus sozialpädagogischen Gründen erforderlich ist.
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Zielsetzung
Die Kinder und Jugendlichen werden befähigt, sich jene Kompetenzen anzueignen, die für ein selbständiges Leben in unserer Gesellschaft erforderlich sind. Unsere einheitlichen pädagogischen Betreuungsstandards in allen Kinder- und Jugendwohngruppen des Verbundes basieren auf einer Reihe von Grundsätzen. Ihnen liegt zu Grunde, dass die Angebote für alle, die sie benötigen, zugänglich und angemessen sind, auch für Angehörige ethnischer Minderheiten. Sie machen deutlich, dass jedes Kind, jeder Jugendliche bzw. junge Erwachsene Rechte hat und seine Erfahrungen mit den Angeboten wichtig sind und positiv sein sollten. Unsere wichtigsten Leitbilder sind Würde, Privatsphäre, Wahlfreiheit, Sicherheit, Persönlichkeitsentfaltung, Gleichheit und Vielfalt. Dies kommt in den Leistungsbeschreibungen aller Kinder – und Jugendwohngruppen deutlich zum Tragen.
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Betreuung
Lebensfeldorientierte Wohnguppen, Heilpädagogische Wohngruppe
Die sozialpädagogische Arbeit der Wohngruppe erfolgt durch ein Erzieherteam im 24-Stunden Wechseldienst.
Wohngruppen Trainingswohnen
Die Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen leben in einer Wohngruppe mit betreuungsfreien Zeiten.
(Betreuungsrahmen 40 Stunden/wöchentlich durch eine pädagogische Fachkraft)
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Finanzierung
Die Betreuungsformen der Wohngruppen werden durch Pflegekostensätze finanziert auf der Grundlage des KJHG §§ 27, 34, 35, 35a, 36, 41 sowie nach Bedarf § 19.